Agnes Neuhaus ist die Namensgeberin unserer Frauen- und Kinderschutzwohnung in Gronau, die wir seit rund 25 Jahren betreuen und in der von Gewalt betroffene Frauen und Kinder vorübergehend ein sicheres und anonymes Zuhause finden können.
Agnes Neuhaus wurde Mitte des 19. Jahrhunderts geboren und machte sich zeitlebens für Frauen in und um Dortmund stark und gilt als Gründerin des heutigen Sozialdienst Katholischer Frauen. Ihre Arbeit wirkt bis heute nach und prägt die Leitgedanken des SKF in der Gegenwart.
Getreu dem Motto "Da sein, Leben Helfen", setzt sich der Ortsverein Gronau ein, Frauen in prekären Lebenssituationen zu begleiten und ihnen beratend und stabilisierend zur Seite zu stehen. Bei uns in der Schutzwohnung bieten wir Frauen und deren Kindern einen Zufluchtsort, einen Ort, an dem die Frauen zur Ruhe kommen und sich von den erlebten Gewalterfahrungen erholen können. Ziel ist es die Frauen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu begleiten. Wir stehen den Frauen beratend zur Seite, unterstützen bei Antragsstellungen, Behördengängen und allem was ansteht bei der Umsetzung eines neuen Gewaltfreien Leben.
Brauchen Sie für sich und Ihre Kinder einen Zufluchtsort, der Ihnen Schutz vor all diesen Formen der Häuslichen Gewalt bietet?
Dann machen Sie den ersten Schritt!
Die Tür unserer Frauen- und Kinderschutzwohnung steht Ihnen und Ihren Kindern, unabhängig von Herkunft, Religion und Nationalität jederzeit offen!
Wenn Sie Ihren Auszug vorbereiten können, sollten Sie folgende Dinge für sich uns Ihre Kinder mitnehmen:
Neben dem Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung gibt es weitere Möglichkeiten sich vor Häuslicher Gewalt zu schützen. Die Polizei in NRW hat beispielsweise die rechtliche Möglichkeit, einen Gewalttäter (egal ob Ehemann, Lebensgefährte oder sonstiger Mitbewohner) aus der Wohnung bzw. dem Haus zu verweisen und ein Rückkehrverbot von 10 Tagen auszusprechen.
Sie können weiterhin zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen beispielsweise die Zuweisung der Wohnung oder Schutzanordnungen beantragen.
Über diese und weitere Schutzmöglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes informieren wir Sie gerne.
Die Büros der Hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und die Kleiderkammer, die die Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzwohnung sichert, befinden sich im Haus der Beratung St. Elisabeth, an der Laubstiege 13a.
In unserer anonymen Schutzwohnung haben wir drei Schlafzimmer zur Verfügung. Küche, Wohnzimmer, Badezimmer und ein Balkon stehen zur gemeinsamen Nutzung bereit und sind gut ausgestattet.
Sie erreichen uns
Mo.-Do.: 09:00 - 15:00 Uhr
und Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr
Tel.: 02562/ 817340
Fax: 02562/817360
Bei Aufnahmewunsch außerhalb unserer Dienstzeiten vermittelt die Polizei Sie an unseren ehrenamtlichen Bereitschaftsdienst!
Tel.: 02562/ 9260
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