Im Zuge der Feminismusbewegung geriet das Thema Gewalt gegen Frauen ab den 70er Jahren mehr in den Fokus und die ersten Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen wurden initiiert. Dies führte zu einem wachsenden Bewusstsein für die Thematik aber auch zu neuen Rechtsgrundlagen.
2002 trat das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft und seitdem muss nun der Aggressor, nicht mehr das Opfer die Wohnung für eine festgesetzte Zeit verlassen. Häusliche Gewalt wurde somit als Straftat deklariert und nicht mehr nur als interne Familienstreitigkeiten verharmlost.
Seit 2002 haben von Gewalt betroffene Frauen die Möglichkeit eine Polizeiliche Wohnungsverweisung durchzusetzen. Die Polizei spricht dann ein zehntägiges Rückkehrverbot für den Aggressor aus. Diese Zeit kann die Frau nutzen, um über zukünftige Schritte nachzudenken und eventuell weitere rechtliche Vorkehrungen einzuleiten. An diesem Punkt kommen die Beratungseinrichtungen zum Einsatz. Ist die Frau mit der Weitergabe ihrer Daten an eine Beratungseinrichtung im Umkreis einverstanden, informiert die Polizei die Einrichtung und diese nimmt zeitnah Kontakt zur Geschädigten auf.
Nach Fristablauf kann der Mann wieder zurück in die Wohnung. Will die Frau dies nicht, hat sie die Möglichkeit das Rückkehrverbot beim Amtsgericht zu verlängern.
Unterlassungsschreiben
Schutzanordnung
Frauenhäuser schützen
Diese Entscheidung muss letztlich jede Frau für sich treffen.
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